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Bauleistungsversicherung (auch: Bauwesenversicherung)


Zweck:
Deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk selbst während der Bauzeit ab.
Beispiel:
Ein Sturm beschädigt den Rohbau oder Vandalen zerstören Baumaterialien – die Versicherung ersetzt den Schaden.
Leistungen:
  • Versicherungsschutz für alle am Bau beteiligten Parteien
  • Schutz gegen unvorhersehbare Ereignisse wie:
    • Unwetter
    • Vandalismus
    • Materialfehler
    • Konstruktionsfehler (eingeschränkt)
  • Gilt meist bis zur Bauabnahme
Typische Schäden:
  • Einsturz durch Konstruktionsmängel
  • Wasserschäden durch Regen vor Fertigstellung des Dachs
  • Diebstahl fest eingebauter Bauteile
 

Bauherrenhaftpflichtversicherung


Zweck:
Schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn auf der Baustelle Personen- oder Sachschäden entstehen.
Beispiel:
Ein Passant verletzt sich an einer ungesicherten Baugrube – der Bauherr haftet. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten.
Leistungen:
  • Prüft die Haftung des Bauherrn
  • Wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz)
  • Zahlt berechtigte Schadenersatzforderungen
Typische Schäden:
  • Verletzungen von Passanten
  • Beschädigung fremder Grundstücke
  • Schäden durch herabfallende Teile
 

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