Bauleistungsversicherung (auch: Bauwesenversicherung)
Zweck:
Deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk selbst während der Bauzeit ab.
Deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk selbst während der Bauzeit ab.
Beispiel:
Ein Sturm beschädigt den Rohbau oder Vandalen zerstören Baumaterialien – die Versicherung ersetzt den Schaden.
Ein Sturm beschädigt den Rohbau oder Vandalen zerstören Baumaterialien – die Versicherung ersetzt den Schaden.
Leistungen:
- Versicherungsschutz für alle am Bau beteiligten Parteien
- Schutz gegen unvorhersehbare Ereignisse wie:
- Unwetter
- Vandalismus
- Materialfehler
- Konstruktionsfehler (eingeschränkt)
- Gilt meist bis zur Bauabnahme
Typische Schäden:
- Einsturz durch Konstruktionsmängel
- Wasserschäden durch Regen vor Fertigstellung des Dachs
- Diebstahl fest eingebauter Bauteile
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Zweck:
Schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn auf der Baustelle Personen- oder Sachschäden entstehen.
Schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn auf der Baustelle Personen- oder Sachschäden entstehen.
Beispiel:
Ein Passant verletzt sich an einer ungesicherten Baugrube – der Bauherr haftet. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten.
Ein Passant verletzt sich an einer ungesicherten Baugrube – der Bauherr haftet. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten.
Leistungen:
- Prüft die Haftung des Bauherrn
- Wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz)
- Zahlt berechtigte Schadenersatzforderungen
Typische Schäden:
- Verletzungen von Passanten
- Beschädigung fremder Grundstücke
- Schäden durch herabfallende Teile